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Weisungen an den Sachwalter zur Verwendung des Einkommens zulässig

RechtsprechungFamilienrechtZak 2014/629Zak 2014, 334 Heft 17 v. 24.9.2014

ABGB: § 281

Das Gericht kann dem Sachwalter Weisungen zur Verwendung des laufenden Einkommens des Betroffenen erteilen (hier: Auszahlung höherer Geldbeträge als bisher an den Betroffenen), wenn es dessen Wohl für gefährdet hält. Allerdings sind solche Weisungen nicht unmittelbar durchsetzbar; ihre Nichtbefolgung kann lediglich als ultima ratio zur Umbestellung des Sachwalters führen.

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