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Nachträglicher Wegfall der Rechtswegzulässigkeit aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2014/607Zak 2014, 318 Heft 16 v. 9.9.2014

JN: §§ 1, 29, 42

Die Regel, dass Änderungen während des Verfahrens keine Auswirkungen auf die einmal begründete Zuständigkeit haben (perpetuatio fori), gilt nicht für die Zulässigkeit des Rechtswegs.

Seite 318


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