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Durchsetzung der Erhaltungspflicht für Allgemeinteile trotz abweichender vertraglicher Zuordnung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2014/602Zak 2014, 316 Heft 16 v. 9.9.2014

WEG: § 30 Abs 1 Z 1

Eine vom Gesetz abweichende Aufteilung der Erhaltungspflichten im Wohnungseigentumsvertrag kann dem in § 30 Abs 1 Z 1 WEG vorgesehenen Minderheitenrecht auf Durchsetzung dringlicher Erhaltungsmaßnahmen an allgemeinen Teilen des Hauses nicht entgegengehalten werden. Eine solche Maßnahme ist

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