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Geheimnisschutz bei der Akteneinsicht und Aktenübersendung im Zivilprozess

ThemaDr. Jürgen C.T. RassiZak 2014/583Zak 2014, 303 Heft 16 v. 9.9.2014

Wenn Prozessfremde im Zivilprozess Informationen durch Akteneinsicht erhalten wollen oder es zu einer Aktenübersendung kommt, sind stets auch die Geheimhaltungsinteressen anderer Personen zu prüfen. Der Beitrag gibt einen Überblick über einige sich in der Praxis stellende Probleme und zeigt Lösungswege auf.

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