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Kein Zurückbehaltungsrecht bei Ausnützung eines Geschäftsunfähigen

RechtsprechungSchuldrechtZak 2014/559Zak 2014, 296 Heft 15 v. 26.8.2014

ABGB: §§ 471, 865, 1440 S 2

Wer bewusst trotz erheblicher Zweifel an der Dispositionsfähigkeit des Verkäufers eine Liegenschaft gegen eine unangemessen niedrige Gegenleistung kauft, dem steht aufgrund der bei dieser Sachlage gerechtfertigten Anwendung des § 1440 S 2 ABGB bei der Rückabwicklung des Rechtsgeschäfts wegen Geschäftsunfähigkeit kein Zurückbehaltungsrecht für Anschaffungs- und Sanierungskosten zu.

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