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Lindinger, Der Reisegutschein, ZVR 2014, 225.

LiteraturübersichtSchuldrechtZak 2014/522Zak 2014, 280 Heft 14 v. 5.8.2014

Der Autor geht kurz auf einige Rechtsfragen in Zusammenhang mit Reisegutscheinen ein. Er differenziert zwischen Wertgutscheinen und Gutscheinen, die auf bestimmte bzw bestimmbare Reiseleistungen gerichtet sind. Anders als bei Wertgutscheinen greife bei Letzteren die Sicherungspflicht nach der ReisebürosicherungsV ein. Werde ein solcher Gutschein zur Weitergabe oder Verlosung erworben, liege ein echter Vertrag zugunsten Dritter vor. Der Reisende könne Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche (etwa für entgangene Urlaubsfreude) direkt gegen den Aussteller geltend machen. Die Erfüllung von Preisminderungsansprüchen statt in Bargeld mit Reisegutscheinen müsse der Kunde nicht akzeptieren. Die Verjährung von Ansprüchen aus Gutscheinen trete grundsätzlich erst nach 30 Jahren ein. Eine kürzere Gültigkeitsdauer könne im Rahmen der Sittenwidrigkeitsgrenzen vereinbart werden, wobei eine Befristung von Gutscheinen auf fünf Jahre jedenfalls keine gröbliche Benachteiligung iSd § 879 Abs 3 ABGB darstelle (siehe 7 Ob 75/11x = Zak 2011/788, 416).

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