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Keine Immunität des Emittentenstaats vor Klagen von Anleihegläubigern

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2014/513Zak 2014, 278 Heft 14 v. 5.8.2014

JN: § 27a

Die Staatenimmunität ist auf Hoheitsakte beschränkt. Eine Klage, mit der ein Gläubiger Ansprüche aus einer Staatsanleihe gegen den Staat geltend macht oder von diesem Schadenersatz wegen Nichteinhaltung der Emissionsbedingungen fordert, wird dadurch nicht ausgeschlossen.

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