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Auslegung der Vereinbarung über Aufteilungsschlüssel oder Abrechnungseinheiten

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2014/474Zak 2014, 258 Heft 13 v. 15.7.2014

WEG: § 32 Abs 2, § 34

ABGB: §§ 886, 914

Gem § 32 Abs 2 WEG kann durch Vereinbarung sämtlicher Wohnungseigentümer ein von der gesetzlichen Regelung abweichender Aufteilungsschlüssel oder eine gesonderte Abrechnungseinheit festgelegt werden. Einzelrechtsnachfolger sind auch dann an die Vereinbarung gebunden, wenn diese nicht im Grundbuch ersichtlich gemacht worden ist.

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