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Verweigerung der Zustimmung zur Unterschreitung des Mindestbauabstands - kein Rechtsmissbrauch

RechtsprechungSchuldrechtZak 2014/472Zak 2014, 257 Heft 13 v. 15.7.2014

ABGB: § 1295 Abs 2

Wr BauO: Art V Abs 4

Auch die Inanspruchnahme eines subjektiven öffentlichen Rechts (hier: baurechtlicher Mindestabstand) kann bei Rechtsmissbrauch untersagt werden.

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