Rückwärtsfristen, die von einem bestimmten Termin aus in die Vergangenheit zu berechnen sind, kommt zwar - wie man am Paradebeispiel der Kündigung mit Frist und Termin erkennen kann - eine nicht unerhebliche praktische Bedeutung zu. In der Rsp und Lit werden sie aber eher stiefmütterlich behandelt. Der folgende Beitrag befasst sich mit offenen Fragen der Fristberechnung.