Mit dem Verbraucherrechte-Richtlinie-UmsetzungsG wurden die vorvertraglichen Informationspflichten des Unternehmers deutlich erweitert. Der Autor stellt die Punkte, über die zu informieren ist, überblicksweise dar und geht auf einzelne, für Webshop-Betreiber besonders bedeutsame Informationspflichten etwas näher ein.