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Zwangsversteigerung - Übernahme einer offenkundigen Dienstbarkeit durch den Ersteher?

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2014/407Zak 2014, 219 Heft 11 v. 18.6.2014

ABGB: § 481

EO: § 150

Eine Servitut für und an eigenen Liegenschaften (Eigentümerservitut) ist rechtlich nicht möglich. Erst wenn die Eigentümeridentität an der herrschenden und der dienenden Liegenschaft wegfällt, kann durch Vereinbarung oder auch aufgrund Offenkundigkeit der dienenden Stellung ein Dienstbarkeitsrecht entstehen.

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