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Nutzung eines Wohnungseigentumsobjekts als Ferienappartement für Touristen

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2014/403Zak 2014, 217 Heft 11 v. 18.6.2014

WEG: § 16 Abs 2

Bereits die Nutzung eines einzigen Wohnungseigentumsobjekts eines Wohnhauses als Ferienappartement für Touristen kann als Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Wohnungseigentümer und damit als genehmigungsbedürftige Widmungsänderung qualifiziert werden (Zurückweisung der Revision).

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