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Gutgläubiger Erwerb des Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Eigentümer

RechtsprechungSachenrechtZak 2014/357Zak 2014, 193 Heft 10 v. 4.6.2014

ABGB: §§ 367, 471

ZPO: § 482 Abs 2

Nach der Rsp ist der gutgläubige Erwerb eines Zurückbehaltungsrechts gegen den Eigentümer, der nicht Schuldner des Aufwandersatzanspruchs ist, über einen Vertrauensmann iSd § 367 ABGB (hier: Leasingnehmer) möglich.

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