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Mindestsicherung bei Unterhaltsbemessung nicht als Eigeneinkommen zu berücksichtigen

RechtsprechungFamilienrechtZak 2014/354Zak 2014, 192 Heft 10 v. 4.6.2014

ABGB: § 231

Nach der Rsp sind Sozialhilfe- und Mindestsicherungsleistungen bei der Unterhaltsbemessung nicht als Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen, wenn das entsprechende Sozialhilfegesetz eine Rückersatz- bzw Legalzessionsregelung enthält.

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