In der Praxis zeigen sich immer wieder Fehler im Zuge der Nichtdurchführung beantragter Beweise. Der vorliegende Beitrag soll daher - aus Platzgründen unter Außerachtlassung von Beweismittel- und Beweisthemenverboten - einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten bieten, in denen von der Durchführung beantragter Beweise abgesehen werden kann.