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Kündigung wegen Eigenbedarfs zur Unterbringung von Arbeitnehmern

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2013/289Zak 2013, 160 Heft 8 v. 7.5.2013

MRG: § 30 Abs 2 Z 10

ABGB: § 863

Die Kündigung wegen Eigenbedarfs zur Unterbringung von Arbeitnehmern des Vermieters (§ 30 Abs 2 Z 10 MRG) setzt voraus, dass das Mietobjekt als Betriebswohnung gewidmet ist, vor Abschluss des Mietvertrags auch tatsächlich diesem Zweck gedient hat und nur vorübergehend an einen Betriebsfremden vermietet worden ist.

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