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Novellierung der Reisebürosicherungsverordnung

In aller KürzeZak 2013/270Zak 2013, 146 Heft 8 v. 7.5.2013

Mit BGBl II 2013/96 wurde die ReisebürosicherungsV (RSV) novelliert. Die Novelle, die am 9. 4. 2013 in Kraft getreten ist, hat den Geltungsbereich der V auf Gewerbetreibende, die von ihnen organisierte Pauschalreisen Reisenden direkt oder über einen Vermittler anbieten, eingeschränkt. Bisher waren auch Gewerbetreibende, die von ihnen erstellte Pauschalreisen ausschließlich anderen Unternehmen anbieten und in keiner Vertragsbeziehung mit dem Reisenden stehen, erfasst.

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