Mit BGBl II 2013/96 wurde die ReisebürosicherungsV (RSV) novelliert. Die Novelle, die am 9. 4. 2013 in Kraft getreten ist, hat den Geltungsbereich der V auf Gewerbetreibende, die von ihnen organisierte Pauschalreisen Reisenden direkt oder über einen Vermittler anbieten, eingeschränkt. Bisher waren auch Gewerbetreibende, die von ihnen erstellte Pauschalreisen ausschließlich anderen Unternehmen anbieten und in keiner Vertragsbeziehung mit dem Reisenden stehen, erfasst.