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Passivlegitimation als mittelbarer Störer wegen Offenlassen des Zugangs zu vertraulichen Daten

RechtsprechungSchuldrechtZak 2013/251Zak 2013, 139 Heft 7 v. 16.4.2013

ABGB: §§ 16, 523

Ein Arzt, der einen Dritten an seinem ungesicherten Computer zurücklässt und diesem dadurch den widerrechtlichen Zugriff auf eine Krankenakte ermöglicht, kann vom Patienten als mittelbarer Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

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