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Unterlassungsanspruch gegen unbefugtes Eindringen in ein EDV-System

RechtsprechungSchuldrechtZak 2013/250Zak 2013, 138 Heft 7 v. 16.4.2013

ABGB: §§ 16, 364, 523

Gegen unbefugtes Eindringen in ein EDV-System kann mit negatorischem Unterlassungsbegehren vorgegangen werden. Der Inhaber der IP-Adresse, von der aus der Eingriff(-sversuch) erfolgte, ist als mittelbarer Störer für die Unterlassungsklage passiv legitimiert, wenn er die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit hat, die Störhandlungen zu verhindern.

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