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Herausgabeklage des Legatars gegen den Besitzer der Sache

RechtsprechungSachenrechtZak 2013/248Zak 2013, 137 Heft 7 v. 16.4.2013

ABGB: §§ 366, 428, 535, 1392

Die Eigentumsübertragung durch Besitzanweisung setzt voraus, dass dem Eigentümer noch zumindest mittelbarer Besitz zukommt. Wenn der Inhaber der Sache ausschließlichen Sachbesitz ausübt (hier: weil er sich selbst für den Eigentümer hält), ist eine Besitzanweisung nicht möglich. Auf die Redlichkeit des Inhabers kommt es nicht an.

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