Im ersten Teil der Abhandlung (Zak 2013/206, 107) wurde das Wesen der Ehe als eine im Einvernehmen ausgestaltete und von Gleichberechtigung geprägte Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft dargestellt, die durch eine umfassende Beistandspflicht und - entgegen der hA - ihre grundsätzliche Ausrichtung auf Nachkommenschaft bestimmt ist. Im zweiten Teil wird nun zunächst das Wesen der eingetragenen Partnerschaft behandelt; auf dieser Grundlage werden die Ergebnisse zusammengefasst und gewürdigt.