Islamisch geprägtes Recht ist in Österreich hauptsächlich im Bereich des Familienrechts zur Anwendung gekommen, was aber künftig weit weniger der Fall sein wird, weil einschlägiges Internationales Privatrecht idR nicht (mehr) an die Staatsangehörigkeit, sondern primär an den gewöhnlichen Aufenthalt anknüpft. Vom positiven Recht einzelner Staaten losgelöstes islamisches Recht wird hingegen in manchen Bereichen, zB in Zusammenhang mit gottesdienstlichen Normen oder religiösen Vorgaben, die von Muslimen bei der Vertragsgestaltung zu beachten sind, zunehmend bedeutender, insb im Arbeits- und im privaten Wirtschaftsrecht.