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Partielle Geschäftsunfähigkeit wegen intellektueller Minderbegabung

RechtsprechungSchuldrechtZak 2013/175Zak 2013, 97 Heft 5 v. 19.3.2013

ABGB: § 865

Die Geschäftsunfähigkeit kann dauerhaft oder bloß partiell für ein bestimmtes Rechtsgeschäft bestehen.

Nicht nur eine Geisteskrankheit, sondern auch eine Geistesschwäche kann eine partielle Geschäftsunfähigkeit auslösen.

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