Die Bekräftigung (Nuncupatio) des fremdhändigen Testaments geriet im Rahmen der Diskussion zur Erbrechtsreform zusehends in die Kritik. In 5 Ob 185/12k = Zak 2013/171, 95 hat der OGH jüngst ein fremdhändiges Testament - entgegen der Rechtsauffassung der Vorinstanzen - mangels ausreichender Bekräftigung für ungültig erklärt. Aus Anlass und in Bezug auf die genannte Entscheidung setzt sich der vorliegende Beitrag mit den Anforderungen an die Nuncupatio iSd § 579 ABGB auseinander.