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Keine Berücksichtigung der Geldentwertung bei Bemessung des Schmerzengeldes für künftige Schmerzen

RechtsprechungSchadenersatzZak 2013/815Zak 2013, 441 Heft 22 v. 10.12.2013

ABGB: § 1325

ZPO: § 411

Die absehbare Inflation ist bei der Bemessung des Schmerzengeldes für erst in Zukunft eintretende Schmerzen nicht zu berücksichtigen.

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