Ausgehend von einem Video, das ein Vater von seinem (nach einem Arztbesuch) durch ein Betäubungsmittel beeinträchtigten Kind angefertigt und anschließend auf der Plattform YouTube veröffentlicht hat, befasst sich die Autorin mit der Frage, ob die Verbreitung von Fotos und Videos von Minderjährigen im Internet durch Elternteile datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich zulässig ist. Ihrer Ansicht nach ist die Anfertigung von - auch bloßstellenden - Aufnahmen im familiären Bereich grundsätzlich nicht rechtswidrig. Eine Veröffentlichung dürfe jedoch nur mit Zustimmung des einsichts- und urteilsfähigen Kindes erfolgen (die Einwilligung eines Obsorgeberechtigten hält die Autorin offensichtlich nicht für ausreichend). Selbst für mündige Minderjährige seien die möglichen Folgen einer Verbreitung im Internet aber idR nicht abschätzbar, weshalb es an der Einsichts- und Urteilsfähigkeit fehle. Ohne wirksame Zustimmung vorgenommene Veröffentlichungen könnten bis zur Obsorgeentziehung führen.