EO: §§ 294, 331
VersVG: § 158j
Ein nicht auf das Titelverfahren bezogener Kostendeckungsanspruch des Verpflichteten gegen seine Rechtsschutzversicherung kann weder im Rahmen einer Forderungsexekution gem § 294 EO noch gem § 331 EO gepfändet werden.
EO: §§ 294, 331
VersVG: § 158j
Ein nicht auf das Titelverfahren bezogener Kostendeckungsanspruch des Verpflichteten gegen seine Rechtsschutzversicherung kann weder im Rahmen einer Forderungsexekution gem § 294 EO noch gem § 331 EO gepfändet werden.