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Keine Ersitzung am öffentlichen Wassergut

RechtsprechungSachenrechtZak 2013/764Zak 2013, 419 Heft 21 v. 26.11.2013

WRG 1959: § 4

Die Ersitzung von Rechten am öffentlichen Wassergut ist seit 1. 11. 1934 nicht mehr möglich (§ 4 Abs 5 WRG 1934; jetzt § 4 Abs 6 WRG). Dieses Ersitzungsverbot schließt auch die Vollendung einer zum genannten Zeitpunkt bereits laufenden Ersitzung aus, nicht jedoch die Berufung auf eine damals bereits abgeschlossene Ersitzung.

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