ABGB: §§ 278, 279
AußStrG: §§ 127, 128
Die in § 279 ABGB vorgegebene Rangfolge für die Auswahl des Sachwalters ist auch im Fall der Umbestellung des Sachwalters einzuhalten.
ABGB: §§ 278, 279
AußStrG: §§ 127, 128
Die in § 279 ABGB vorgegebene Rangfolge für die Auswahl des Sachwalters ist auch im Fall der Umbestellung des Sachwalters einzuhalten.