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Unterhaltsleistungen an den Ehegatten trotz Kenntnis eines Verwirkungsgrundes

RechtsprechungFamilienrechtZak 2013/757Zak 2013, 416 Heft 21 v. 26.11.2013

ABGB: § 94 Abs 2, § 863

Der unterhaltsberechtigte Ehegatte verwirkt seinen Unterhaltsanspruch, wenn er eine längere sexuelle Beziehung mit einer anderen Person führt und - konfrontiert mit dem Verdacht des unterhaltspflichtigen Ehegatten - die eheliche Lebensgemeinschaft beendet, indem er diesen grundlos aus der Ehewohnung hinauswirft.

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