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Fraberger/Papst, Der VwGH und die (gescheiterten) Hausverlosungen, RdW 2013, 637.

LiteraturübersichtSchuldrechtZak 2013/742Zak 2013, 404 Heft 20 v. 13.11.2013

Im Erk 2010/16/0101 = Zak 2013/638, 346 hat der VwGH ausgesprochen, dass für private Hausverlosungen keine Rechtsgeschäftsgebühr nach § 33 TP 17 GebG anfällt und nur erfolgreich durchgeführte Verlosungen grunderwerbsteuerpflichtig sind. Die Autoren weisen darauf hin, dass diese Entscheidung zur Rechtslage vor der GlücksspielG-Nov 2008 ergangen ist. Nach der derzeit geltenden Rechtslage würden Hausverlosungen zwar ebenfalls nicht der Gebührenpflicht, aber der Glücksspielabgabe nach § 58 GSpG unterliegen. Bei erfolgreichen Verlosungen sei zusätzlich die Grunderwerbsteuer zu zahlen.

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