MRG: § 15 Abs 1, § 37 Abs 1
Die Verweisung von Materien in das (hier: wohnrechtliche) Außerstreitverfahren kann auch schlüssig erfolgen.
Das Begehren des Mieters auf Prüfung des Mietzinses in Bezug auf die Frage, ob die Umsatzsteuer 10 % oder 20 % beträgt, ist aufgrund schlüssiger Verweisung im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren zu behandeln.