vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nur Privatentnahmen für die private Lebensführung fallen in die Unterhaltsbemessungsgrundlage

RechtsprechungFamilienrechtZak 2013/721Zak 2013, 398 Heft 20 v. 13.11.2013

ABGB: § 231 (≈ § 140 alt)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte