Die Dritthaftung des Abschlussprüfers ist in der Rsp des OGH seit der richtungsweisenden Rieger-Bank-Entscheidung aus 2001 ebenso anerkannt wie die Erstreckung der Haftungshöchstgrenze. Größere Insolvenzfälle verleihen dem Thema nun erneut praktische Brisanz. Der Beitrag erscheint in zwei Teilen und bietet einen Überblick über die - in neuerer Zeit verstärkt diskutierten - Fragen zu Verjährung (Teil I) und Verteilung der Haftungssumme (Teil II).