GOG: § 89a Abs 2, § 89d Abs 2
ZPO: § 461
Solange technische Probleme im Bereich der Bundesrechenzentrum GmbH den Abruf des ERV-Rückverkehrs durch den Rechtsanwalt ausschließen, ist ein in seinen elektronischen Verfügungsbereich eingestelltes Dokument nicht wirksam zugestellt.