ABGB: § 1295 Abs 1, § 1310
Ein Skifahrer, der eine harte Kunstschneepiste mit eisigen Stellen mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h befährt, verhält sich in Hinblick auf die bestehende Sturzgefahr gegenüber einem in geringem Abstand vorausfahrenden Pistenbenützer sorgfaltswidrig.