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Änderung des Aufteilungsschlüssels für die Liftanlage

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2013/21Zak 2013, 20 Heft 1 v. 15.1.2013

WEG 2002: § 32 Abs 5

Dass ein Wohnungseigentümer die Liftanlage aufgrund der Lage seines Wohnungseigentumsobjekts objektiv nur in wenigen Situationen sinnvoll nutzen kann, rechtfertigt eine erhebliche Verminderung seines Anteils an den Liftaufwendungen (hier: um 75 %).

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