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Amtswegige Zuerkennung einer Ausgleichszahlung im Aufteilungsverfahren

RechtsprechungFamilienrechtZak 2013/14Zak 2013, 18 Heft 1 v. 15.1.2013

EheG: §§ 83, 94

Im Aufteilungsverfahren ist eine Ausgleichszahlung auch ohne Antrag von Amts wegen zuzuerkennen, wenn dies zur Erreichung eines billigen Aufteilungsergebnisses erforderlich ist.

OGH 11. 10. 2012, 1 Ob 111/12y

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