vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine wechselseitige Gewährleistungspflicht der mit Planung und Umsetzung beauftragten Werkunternehmer

RechtsprechungSchuldrechtZak 2013/696Zak 2013, 380 Heft 19 v. 29.10.2013

ABGB: §§ 922, 932 Abs 4, §§ 933a, 1295 Abs 1

Wenn der Besteller separat einen Werkunternehmer mit der Planung und einen anderen Werkunternehmer mit der Umsetzung beauftragt, ohne dass diese untereinander in ein Vertragsverhältnis treten, kann keine wechselseitige Gewährleistungspflicht der Werkunternehmer für Fehler des anderen bestehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte