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Haager Minderjährigenschutzabkommen - Vorrang der Maßnahmen des Heimatstaats, ordre public

RechtsprechungFamilienrechtZak 2013/687Zak 2013, 376 Heft 19 v. 29.10.2013

MSA: Art 4, Art 16

Gem Art 4 Abs 4 des Haager Minderjährigenschutzabkommens (MSA) verdrängen Maßnahmen des Heimatstaats jene des Aufenthaltsstaats des Kindes. Dies gilt jedoch nur vorbehaltlich der ordre-public-Klausel des Art 16 MSA. Eine ausländische Schutzmaßnahme, die mit einer eklatanten Gefährdung des Kindeswohls verbunden ist, verstößt gegen den österreichischen ordre public.

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