Der VfGH hat in zwei Fällen, in denen die Eizellen einer österreichischen Wunschmutter einer Leihmutter im Ausland eingesetzt wurden, entschieden, dass die Wunschmutter auch in rechtlicher Hinsicht als Mutter zu gelten hat. Der Beitrag versucht, die - vor allem für künftige Fälle bedeutenden - Fragen des Internationalen Privatrechts, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, zu lösen.