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Wartungspflicht des Vermieters eines technischen Geräts

RechtsprechungSchuldrechtZak 2013/656Zak 2013, 358 Heft 18 v. 8.10.2013

ABGB: §§ 1090, 1096 Abs 1, §§ 1151, 1168

Dass der Vermieter in gewissem Umfang zur Wartung des Mietobjekts (hier: Multimediaplayer) verpflichtet ist, ist Mietverhältnissen immanent. Die Vereinbarung von Wartungspflichten macht aus einem Mietverhältnis, bei dem das Entgelt pauschal festgelegt ist, keinen gemischten Vertrag

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