vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Konkludente Einräumung eines Wegerechts?

RechtsprechungSachenrechtZak 2013/652Zak 2013, 357 Heft 18 v. 8.10.2013

ABGB: §§ 480, 492, 863

Aus der bloßen Duldung des Gebrauchs lässt sich die stillschweigende Einräumung einer Dienstbarkeit nicht ableiten. Es müssen weitere Umstände vorliegen, die auf den rechtsgeschäftlichen Willen des belasteten Eigentümers zur Einräumung einer Servitut schließen lassen, wie zB die Duldung der Errichtung einer kostspieligen Anlage durch den Benützer.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte