WEG: § 27
GBG: § 21
Die Beitragsklage der Eigentümergemeinschaft gegen eine Person, die eine Eigentumswohnung rechtsgeschäftlich erworben und faktisch übernommen hat, aber noch nicht im Grundbuch als Mit- und Wohnungseigentümer eingetragen ist, kann nicht zur Ausnützung des Vorzugspfandrechts nach § 27 WEG im Grundbuch angemerkt werden.