Der Autor berichtet von der SPG-Nov 2013 (BGBl I 2013/152), die ua mit 1. 9. 2013 das Betretungsverbot nach § 38a SPG erweitert sowie Verstöße gegen Gewaltschutzverfügungen nach §§ 382b, 382e und 382g EO mit Verwaltungsstrafen sanktioniert hat. Weiters weist er darauf hin, dass das insoweit mit 1. 7. 2013 rückwirkend in Kraft getretene Verwaltungsgerichtsbarkeits-AnpassungsG - Justiz (VAJu; BGBl I 2013/190) den Entfall der Gerichtsgebührenpflicht für Verfahren zur Erlassung der angeführten einstweiligen Verfügungen vorsieht (siehe auch Zak 2013/562, 306).