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Keine Erstreckung einer Gerichtsstandsklausel auf ein anderes Rechtsgeschäft der Parteien

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2013/585Zak 2013, 322 Heft 16 v. 10.9.2013

JN: § 104

ABGB: § 914

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich eine Gerichtsstandsklausel nur auf Ansprüche im Zusammenhang mit jenem Vertrag bezieht, in dem sie enthalten ist.

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