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Fischereirecht - vereinbarte Entschädigung nicht am Gerichtsstand der Schadenszufügung einklagbar

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2013/584Zak 2013, 322 Heft 16 v. 10.9.2013

JN: § 92a

WRG: 1959 § 117 Abs 7

Auch Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen am Wahlgerichtsstand der Schadenszufügung nach § 92a JN eingeklagt werden. Für reine Erfüllungsansprüche steht dieser Gerichtsstand nicht zur Verfügung.

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