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Auskunftsanspruch wegen Verschweigens von Nachlassvermögen

RechtsprechungErbrechtZak 2013/576Zak 2013, 319 Heft 16 v. 10.9.2013

EGZPO: Art XLII Abs 1 Fall 2

Wer von der absichtlichen Verschweigung oder Verheimlichung eines Vermögens vermutlich Kenntnis hat, kann gem Art XLII Abs 1 Fall 2 EGZPO auf Angabe dieses Vermögens geklagt werden. Dabei handelt es sich um einen eigenständigen privatrechtlichen Auskunfts- bzw Rechnungslegungsanspruch.

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