Wie die Spekulationssteuer nach § 30 EStG aF zählt nach Ansicht des OGH (8 Ob 141/12m) auch die Immobilienertragsteuer nach § 30a EStG im Insolvenzverfahren nicht zu den Sondermassekosten. Siehe dazu ausführlich Nunner-Krautgasser, Zur insolvenzrechtlichen Qualifikation von Steuern aus Anlass von 8 Ob 141/12m, Zak 2013/565, 310.